Softwarelizenzvertrag

1.0 Definitionen

„Vertrag“ bezeichnet diesen Softwarelizenzvertrag.

„Dokumentation“ bezeichnet die Referenz- und Betriebs-/Wartungshandbücher sowie jegliche andere Dokumentation, die ProSlide in Bezug auf die Software veröffentlicht.

„MMS“ bedeutet Mensch-Maschine-Schnittstelle.

Mit „ProSlide“ ist die ProSlide Technology Inc, 150-2650 Queensview Drive, Ottawa, ON K2B 8H6, gemeint, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern.

„ProSlide Wasserbahn(en)“ bezeichnet jede ProSlide Wasserbahn und zugehörige Geräte, die Software jeglicher Art enthalten können.

„Software“ bezeichnet jeden ausführbaren Maschinencode, jede Firmware, eingebettete Software, jeden Binärcode, Quellcode, Objektcode und alle anderen Computerinformationen, die in der (den) ProSlide Wasserbahn(en) enthalten sind; jede Setup-, Installations- und Konfigurationssoftware; zusammen mit jeder zugehörigen Software, die von Ihnen heruntergeladen wurde, einschließlich durch jeden ProSlide-Dienste; und umfasst alle Kopien, Modifikationen, Updates, Upgrades, Verbesserungen und neue Versionen der Software. Diese Definition von Software schließt jegliche Open-Source-Software aus.

Die „wesentliche Fertigstellung“ ist erreicht, nachdem (a) die Wasserbahn(en) den Abnahmetest vor Ort bestanden hat (haben); und (b) ProSlide ein Abnahmeprüfungszertifikat ausgestellt hat, das besagt, dass die Wasserbahn(en) gemäß den ProSlide-Spezifikationen funktioniert (funktionieren) und die Designabsicht erfüllt (erfüllen).

„Garantielaufzeit“ bedeutet zwölf (12) Monate ab dem Datum, an dem die Software (a) von einem ProSlide-Mitarbeiter auf der/den ProSlide Wasserbahn(en) installiert und konfiguriert wurde; und (b) als im Wesentlichen fertiggestellt gilt.

„Sie“ und „Ihr/Ihre“ bezieht sich auf jede natürliche oder juristische Person, welche die Software oder Dokumentation erwirbt oder nutzt.

2.0 Lizenzerteilung

2.1          ProSlide gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare, nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Software und der Dokumentation ausschließlich für die folgenden Zwecke:

(a)           Installation und Betrieb der Software auf einer MMS ausschließlich für die Verwendung mit der (den) ProSlide Wasserbahn(en) gemäß den in der Dokumentation dargelegten Spezifikationen;

(b)           Anfertigung einer Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken;

(c)           Verwendung der Dokumentation zu Ihrer Unterstützung im Betrieb der ProSlide Wasserbahn(en) und/oder der Software; und,

(d)           Anfertigung einer angemessenen Anzahl von Kopien der Dokumentation.

3.0 Eigentumsrechte

3.1          Die Software und die Dokumentation enthalten wertvolle Patent-, Urheber-, Geschäftsgeheimnis-, Marken- und andere Eigentumsrechte von ProSlide und ihren Lieferanten. ProSlide und ihre Lieferanten behalten sich alle diese Rechte vor. Es werden keine anderen Eigentumsrechte an der Software oder der Dokumentation auf Sie übertragen, als die hierin ausdrücklich dargelegten. Sie werden keine Eigentumsrechte von ProSlide oder ihren Lieferanten verletzen und geeignete Schritte zum Schutz dieser Rechte unternehmen. Sie werden keine Hinweise auf Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte, die sich auf die Software oder die Dokumentation beziehen, entfernen, unkenntlich machen oder verändern, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht.

Software von Drittanbietern und Open-Source-Software

  • Die Software kann Binär-, Bytecode- und/oder Quellcodeversionen von Drittanbietersoftware („Drittanbietersoftware“) enthalten. Falls ein separater Lizenzvertrag für ein Element proprietärer Software eines Drittanbieters, Open-Source-Software, freier Software oder anderer Inhalte eines Drittanbieters zusammen mit der Software an Sie geliefert wird; im Download-Paket für die Software enthalten ist; oder in einem Material (einschließlich der Dokumentation), das im Download- oder Vertriebspaket für die Software enthalten ist, darauf verwiesen wird, dann ist ein solches Element proprietärer Software, Open-Source-Software, freier Software oder anderer Inhalte Dritter im Sinne dieses Vertrags eine Drittanbietersoftware und ein solcher separater Lizenzvertrag regelt die Benutzung dieses Elements oder dieser Version einer solchen Drittanbietersoftware durch Sie. Solch eine Drittanbietersoftware wird nicht gemäß diesem Vertrag an Sie lizenziert. Ihr Recht zur Nutzung von Drittanbietersoftware, die mit der Software bereitgestellt wird, ist auf die Nutzung beschränkt, die für den Betrieb der Software gemäß diesem Vertrag erforderlich ist.
  • Die Drittanbietersoftware kann Open-Source-Software oder freie Software enthalten (d. h. Software, die unter der GNU Lesser General Public License oder anderen Lizenzen für Open-Source- oder freie Software lizenziert ist). Sie können sie unter den Bedingungen der geltenden GNU General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, weitergeben und/oder modifizieren, oder, wenn die Open-Source-Software unter den Bedingungen einer anderen Open-Source-Lizenz als der GNU General Public License vertrieben wird, sie unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz weitergeben und/oder modifizieren.
3.2          Im Falle von Drittanbietersoftware, die durch Lizenzen für Open-Source-Software- oder freie Software lizenziert ist, welche die Auferlegung von Nutzungsbeschränkungen über die in diesen Open-Source-Lizenzen enthaltenen hinaus verbieten, gelten die in diesem Vertrag enthaltenen Nutzungsbeschränkungen in Bezug auf die ProSlide-Software nicht für diese Drittanbietersoftware.

4.0 Beschränkte Garantien

4.1          ProSlide gewährleistet, dass die Software während der Garantielaufzeit im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. garantiert nicht, dass die Software ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert oder dass Mängel behoben werden.

4.2 Sollte die Software während der Garantielaufzeit im Wesentlichen nicht in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktionieren, die Sicherheit oder den Betrieb wesentlich beeinträchtigen und/oder ihre vorteilhafte Nutzung verhindern, wird ProSlide vorbehaltlich Ihrer unverzüglichen Mitteilung der Nichtkonformität an ProSlide wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um das Problem innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. ProSlide hat das Recht, die Software zu inspizieren und zu testen, um nach eigenem Ermessen festzustellen, ob die Nichtkonformität von der Softwaregarantie abgedeckt ist. Wenn ProSlide nicht in der Lage ist, das Problem zu beheben, wird ProSlide nach eigenem Ermessen entweder: (a) die Software ersetzen oder aktualisieren (einschließlich der Anwendung damit verbundener und verfügbarer Fehlerkorrekturen), oder (b) eine neue Version der Software installieren, wenn diese allgemein verfügbar wird. Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung von ProSlide und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel im Rahmen der oben genannten eingeschränkten Garantie dar.

4.3 Die Ihnen im Rahmen dieses Vertrags gewährten, eingeschränkten Softwaregarantien werden ungültig, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: (a) die Software wird nicht ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Dokumentation verwendet oder anderweitig missbraucht, zweckentfremdet, beschädigt, vandalisiert oder fahrlässig gewartet, (b) Sie führen eine unsachgemäße Wartung oder einen unsachgemäßen Betrieb durch, (c) die Software wird in Kombination mit Produkten installiert, integriert oder verwendet, die nicht von ProSlide genehmigt sind, (d) es wird eine nicht autorisierte Änderung vorgenommen oder (e) Sie verletzen eine wesentliche Bedingung dieser Vereinbarung.

4.4 Zur Klarstellung: Alle Garantieverpflichtungen von ProSlide gemäß diesem Abschnitt unterliegen Ihrer fortlaufenden Verpflichtung, auf Ihre eigenen Kosten und Ausgaben die üblichen und notwendigen Inspektionen und Wartungen an der (den) ProSlide Wasserbahn(en) durchzuführen, wie es in der Dokumentation vorgeschrieben, in der ASTM F24 und F2376 (nordamerikanische Versionen) dargestellt und in der Branche normal, üblich und gebräuchlich ist. Hiermit erkennen Sie Ihre hierunter aufgeführten Verpflichtungen an und dass Ihr Versäumnis, solche gewöhnlichen und notwendigen Inspektionen und Wartungen durchzuführen, wie oben dargelegt, die Garantie als Ganzes gemäß diesem Abschnitt zum Erlöschen bringt und ProSlide von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen befreit.

4. 5 IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEHNEN PROSLIDE UND SEINE LIEFERANTEN AUSDRÜCKLICH ALLE ANDEREN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM ODER NICHTVERLETZUNG, UND DIES WIRD VON IHNEN SO ANERKANNT.

4.6 Alle eingeschränkten Garantien sind ungültig, wenn das Versagen der Software durch höhere Gewalt, Unfall, Missbrauch, falsche Anwendung oder elektrische Überspannung oder eine andere Ursache, die außerhalb der Kontrolle von ProSlide liegt, verursacht wurde.

4. 7.          ProSlide garantiert nicht, dass die Software gegen betrügerisches oder unbefugtes Eindringen oder eine solche Verwendung (einschließlich der Verwendung zur Verbindung mit Fernnetzwerken, Computerviren und/oder anderen bösartigen Codes jeglicher Art) immun ist, und dementsprechend haftet ProSlide nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die dadurch direkt oder indirekt verursacht werden.

5.0 Ausfuhrkontrollen

5.1        Sie verpflichten sich, alle relevanten Exportgesetze und -vorschriften Kanadas, der Vereinigten Staaten und Europas sowie alle anderen anwendbaren Exportgesetze und -vorschriften vollständig einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Software weder direkt noch indirekt unter Verletzung dieser Gesetze exportiert wird.

6.0 Sonstige Bedingungen

6.1          Die allgemeinen Vertragsbestimmungen bezüglich des anwendbaren Rechts, der Abtretung, der Garantien und des Ausschlusses stillschweigender Garantien, der Haftung, der Entschädigung, der Auslegung und der Sprache werden durch Verweis in den ausgeführten Vertrag (unten definiert) aufgenommen.

6.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Vertrags und einem vollständig unterzeichneten Vertrag, der den Verkauf einer bzw. mehrerer ProSlide Wasserbahnen an Sie regelt (der „ausgeführte Vertrag“), gelten die Bedingungen und Bestimmungen des ausgeführten Vertrags.

6.3 Die Software kann Ihre MMS veranlassen, sich ohne zusätzliche Ankündigung automatisch mit dem Internet zu verbinden und mit der von ProSlide angegebenen Website oder Domain zu kommunizieren, um Ihnen zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, den Status der angegebenen ProSlide Wasserbahn(en) Wasserrutsche(n) und der Software zu überwachen, Probleme zu diagnostizieren, Updates herunterzuladen, Funktionen herunterzuladen und Funktionen zu nutzen. Wann immer die Software eine Internetverbindung herstellt und mit der von ProSlide bezeichneten Website oder Domäne kommuniziert, ob automatisch oder auf ausdrücklichen Wunsch des Benutzers, gelten die Datenschutzbestimmungen von ProSlide.

Lesen Sie die folgende Vereinbarung sorgfältig durch

LESEN SIE DIE FOLGENDE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG. MIT DER INSTALLATION ODER VERWENDUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, ENTFERNEN SIE UMGEHEND DIE SOFTWARE UND ALLE KOPIEN VON ALLEN PROSLIDE WASSERBAHNEN. DIE RECHTMÄSSIGE NUTZUNG DER SOFTWARE SETZT VORAUS, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINHALTEN.

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